Anpassungen des Finanzierungsmodells für Startups

CONDA führt ein Update an der Plattform durch

Ab sofort kommt in Österreich ein neues, leicht verändertes Startup Finanzierungsmodell zur Anwendung. In diesem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Unterschiede für Sie.

Was ist neu? 

  • Anstelle der Basisverzinsung von 4,5% tritt eine Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens, der sogenannte Gewinnbeteiligungszins. Dieser entspricht wie bisher zumindest einer Verzinsung von 4,5% p.a., kann aber bei gutem Geschäftsverlauf auch höher ausfallen.
  • Der Gewinnbeteiligungszins errechnet sich als anteilige Größe der Crowdinvestoren am Betriebserfolg (EBIT). Der Anteil ist gleich dem Anteil bei der Errechnung des Wertsteigerungszins, also der „virtuellen Beteiligung“ der Crowd am Unternehmen. Der errechnete Betrag wird den Crowdinvestoren jährlich ausgezahlt, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Sollte der anteilige Betrag am Betriebserfolg weniger als einer Verzinsung von 4,5% entsprechen, werden mindestens 4,5% ausgezahlt.
  • Die Mindestschwelle von 4,5% Gewinnbeteiligung wird, anders als bisher, am Ende der Darlehenslaufzeit in der Ermittlung der Wertsteigerung zugerechnet, was eine Reduzierung der Gesamtrendite-Erwartung für die Crowdinvestoren bedeutet. Im Gegenzug können die Crowdinvestoren bei guter Unternehmensentwicklung früher höhere Rückflüsse aus ihrem Investment erwarten.
  • Für Gewinnbeteiligungszinsen über der Mindestschwelle von 4,5% werden Abwicklungskosten von 15% verrechnet.

Das neue CONDA Projekt viRaCube startete am 24.4.2017 mit dem neuen Nachrangdarlehensvertrag seine Crowdinvesting-Kampagne. Hier können Sie ein unverbindliches Berechnungsbeispiel auf Basis der Unternehmensplanzahlen für eine Investition von EUR 1.000 (bei Mindestverzinsung 4,5%) herunterladen: Beispielrechnung 4,5%


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