Bundesverband Crowdfunding e.V. etabliert neue Standards für Investoren-Reporting

Im Bundesverband Crowdfunding haben sich 21 Crowdfunding-Plattformen zusammengeschlossen. Ein Ziel des Verbandes: gemeinsame Standards zu etablieren.
Für alle Projekte und Unternehmen, die nach dem 01.Januar 2017 auf den im Verband zusammengeschlossenen Plattformen ihre Finanzierung starten, gelten verpflichtend neue Reporting-Richtlinien
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. beschließt damit einheitliche Zeiträume für die Reportings und die darin aufzunehmenden Inhalte
Die Richtlinien gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus und forcieren noch mehr Verbraucherschutz und Investorenrechte

Berlin, 14.3.2017: Die im Bundesverband Crowdfunding e. V. zusammengeschlossenen Plattformen haben jetzt verbindliche Standards beschlossen, um zukünftig die Übermittlung der Information der Unternehmen und Projektinhaber an ihre Crowd- Investoren signifikant zu verbessern. Mit diesen neuen Reporting-Richtlinien wird der Verbraucherschutz weiter optimiert.

Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Investoren halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten.

Innerhalb nur weniger Wochen haben die Mitgliedsplattformen diese Standards bereits in ihre Projektverträge implementiert. Für alle Angebote, die ab dem 1.1.2017 auf die Mitgliedsplattformen gelangen, sind diese neuen Standards für das Investoren-Reporting bindend.

Plattformübergreifend werden die gleichen Zeiträume und Reporting-Inhalte umgesetzt

Die Investoren sollen bei allen Mitgliedsplattformen die gleiche regelmäßige Kommunikation über Unternehmens- und Projektrelevante Daten erhalten. Zu diesem Zweck wurde vom Bundesverband Crowdfunding eine Vorlage für das Reporting der Unternehmen und Projektträger auf den Plattformen an die jeweiligen Investoren entwickelt. Diese Vorlage setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.

Die Informationen ermöglichen den Investoren die Mitverfolgung ihrer Investments

Die zur Verfügung gestellte Information soll es den Anlegern ermöglichen, die Entwicklung ihrer Investition zu verfolgen. Die Entwicklung des Investitionsvorhabens soll dabei in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden. Die Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein. Zusätzlich verpflichten die Plattformen ihre Vertragspartner auch dahingehend, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.

„Als junge und dynamische FinTech-Branche gehen wir wesentlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Das dient dem gemeinsamen Anliegen aller seriösen Plattformen, den Schutz der Kleinanleger im Crowdfunding weiter zu optimieren,“ erklärt Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding.

„Ich kenne keine andere Branche am Kapitalmarkt, die es trotz unterschiedlicher Geschäftsmodelle geschafft hat, innerhalb nur weniger Wochen gemeinsame Standards zu entwickeln,“ so Uli Fricke, Vorstand Bundesverband Crowdfunding.

„Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess zu standardisieren – wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatt,“ kündigt Tamo Zwinge, Vorstand Bundesverband Crowdfunding bereits heute an.

Die Informationen zu den erhöhten verbandsinternen Standards, aber auch zum vorhandenen gesetzlichen Rahmen sind hier übersichtlich aufgeführt:

http://www.bundesverband-crowdfunding.de/crowdfunding-und-investorenschutz-bestandsaufnahme-und-uebersicht/

PUBLISHED 14. MÄRZ 2017 BY KARSTEN WENZLAFF


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