Wie berechne ich den Wertsteigerungsbonus?

crowdfunding unternehmenswertbeteiligung

Der Wertsteigerungsbonus wird am Ende der Laufzeit bestimmt und definiert den Bonus, den Sie bekommen, wenn das Unternehmen erfolgreich aufgebaut wurde. Für die Berechnung benötigen Sie folgende Informationen:

  • das Stammkapital der Gesellschaft
  • die Summe aller Darlehensnominalen
  • Ihre Darlehensnominal lt. Vertrag
  • den Unternehmenswert

Berechnung Ihres Anteils am Unternehmenswert
Mit der folgenden Formel können Sie Ihren Anteil am Unternehmenswert berechnen:

Ihr Anteil = Ihre Darlehensnominale laut Vertrag / Stammkapital + Summe aller Darlehensnominalen

Bei weiteren Finanzierungen steigt der Wert des Unternehmens, aber Ihr %-Anteil verringert sich.


Beispiel Berechnung der Darlehensnominale:
Die Darlehensnominale im Crowdinvesting-Vertrag entspricht der Logik des Stammkapitals einer Gesellschaft. Über das Stammkapital wird der Anteil der Gesellschafter an der Kapitalgesellschaft definiert. Investiert ein neuer Gesellschafter, erhöht sich das Stammkapital, aber der prozentuelle Anteil pro Investor sinkt (dies wird auch „Verwässerung“ bezeichnet).

  Stammkapital Unternehmenswert Anteil
Gründerteam EUR 10.000,- EUR 200.000,- 66,70%
Darlehensnominale
Alle Crowdinvestoren ? EUR 100.000,- 33,30%
? EUR 300.000,- 100%

In einer Gesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 10.000, sollen EUR 100.000 investiert werden. Der Investor schätzt den Unternehmenswert auf EUR 200.000 und will für sein Kapital einen Anteil von 33,3%. Um seinen Anteil im Stammkapital widerzuspiegeln, muss das Stammkapital um EUR 5.000 erhöht werden, auf insgesamt EUR 15.000. Er hält nun EUR 5.000 von EUR 15.000, also 33,3 %. Beim Crowdinvesting-Vertrag wird dies durch die Darlehensnominale ausgedrückt.


Berechnung Ihres Wertsteigerungsbonus
Ihr Wertsteigerungsbonus wird wie folgt berechnet:

Ihr Wertsteigerungsbonus = (Unternehmenswert am Laufzeitende x Ihr Anteil) – Darlehensbetrag – Kosten für die Abwicklung

Der Zeichnungsbetrag (bzw. Ihr investiertes Kapital) wird am Laufzeitende zunächst zurückgezahlt und reduziert daher den Wertsteigerungsbonus. Ist der Wertsteigerungsbonus negativ, so erfolgt keine zusätzliche Auszahlung, Sie bekommen aber jedenfalls Ihren Zeichnungsbetrag zurück.

Der Unternehmenswert zum Laufzeitende wird auf zwei Arten berechnet und der höhere Wert gilt:

Umsatz-Multiple-Methode: Im Vertrag wird ein Umsatz-Multiple angegeben. Dieser Umsatz-Multiple wird mit dem Umsatz des Unternehmens laut dem letzten Jahresabschluss multipliziert und ergibt vereinfacht den Unternehmenswert. Davon sind sämtliche Verbindlichkeiten abzuziehen.

Bewertungsgutachten: Durch einen Wirtschaftstreuhänder (fremden Dritten) ist eine Unternehmensbewertung durchzuführen.


Beitrag von

in CONDA-Blog-Post


*