Wussten Sie schon…

…dass die Bonuszahlungen der Discountanbieter sich für diese nur bei massiven Preiserhöhungen nach der Mindestlaufzeit rechnen?

Bei den meisten Billiganbietern und deren Tarifen besteht eine mögliche Ersparnis nur für eine bestimmte Erstlieferzeit (von meist einem Jahr) und geht verloren, sobald sich der Vertrag automatisch verlängert. Verlängert sich der Vertrag über die für den Bonus, der den günstigen Tarif bewirkt, erforderliche Mindestlieferzeit hinaus, kann sich der vermeintlich günstige Vertrag auch als ein Verlustgeschäft gegenüber einem Tarif ohne Bonuszahlung erweisen. Die meisten Anbieter schränken die Zahlung eines vertraglich vereinbarten Bonus ein bzw. sie gewähren den Bonus nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mögliche Ausschlussgründe werden nicht immer klar und deutlich im Preisvergleichsportal dargestellt.

Es gibt auch Anbieter, die die Kündigungsmöglichkeit an die juristische Vertragslaufzeit koppeln, die bereits mit Vertragsabschluss beginnt. Kündigen Sie dann zum Ablauf des ersten
Vertragsjahres, erhalten Sie keinen Bonus, weil Sie bis dahin noch nicht ein Jahr beliefert wurden. Enthält der Vertrag eine Verlängerungsklausel um ein weiteres Jahr, können Sie erst wieder zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündigen. Dann erhalten Sie zwar den Bonus für das erste Lieferjahr, der Preis für das zweite Jahr ist jedoch erheblich teurer. Die Erfahrung der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass Bonustarife sich in der Regel nur für das erste Lieferjahr rechnen. Häufig sind Arbeitspreis und Grundpreis nicht besonders günstig.

Quelle u.a.: http://www.verbraucherzentrale.nrw/media231001A.pdf


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