VIBIOTA Prämien, Datenschutz

Teilnahmebedingungen & Datenschutz:

Eine Teilnahme am Gewinnspiel „DIE WASNERIN“ setzt die Zustimmung zu den hier vorliegenden Teilnahmebedingungen voraus. Mit Tätigung eines Investments von EUR 10.000 oder höher, das über die Conda Projektseite von VIBIOTA, in das Unternehemen VIBIOTA GmbH  getätigt wurde, erklärt sich der/die Investor/In mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Veranstalter des Gewinnspiels „DIE WASNERIN“ ist die VIBIOTA GmbH. Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, TeilnehmerInnen vom Gewinnspiel auszuschließen.

  • JEDE/R InvestorIn die/der ein Investment von EUR 5.000 oder mehr tätigt, bekommt ein Abendessen in einem der im Anschluss angeführten Restaurants, für zwei Personen, sprich einer Begleitperson seiner Wahl oder dem VIBIOTA Geschäftsführer geschenkt. Die Konsumationssumme ist pro Person auf EUR 250 gedeckelt. Folgende Restaurants stehen zur Auswahl: Steirereck, Fabios oder Do&Co Wien. 
  • Die ersten fünf InvestorInnen die ein Investment von EUR 10.000 oder mehr tätigen bekommen jeweils 2 Übernachtungen im Familiengeführten 4-Sterne-Superior-Wellnesshotel „DIE WASNERIN“ in Bad Aussee, für zwei Personen zur Verfügung gestellt .

Teilnahmeberechtigt sind alle in Österreich und Deutschland wohnhaften Personen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Macht ein/e TeilnehmerIn unwahre Angaben zu seiner/ihrer Person, bedient sich unerlaubter Hilfsmittel oder verschafft sich durch Manipulation einen Vorteil, wird diese/r vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Gegebenenfalls wird der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der/die TeilnehmerIn verantwortlich.

Vergeben wird ein Gutschein. Die Teilnahme am Gewinnspiel „DIE WASNERIN“ erfolgt ausschließlich an Personen die nachweislich mittels CONDA Zeichnungsschein oder über die CONDA Projektseite für die VIBIOTA GmbH, in VIBIOTA GmbH einen Betrag von EUR 10.000 oder mehr investiert haben. Das Gewinnspiel „DIE WASNERIN“ beginnt mit 04. März 2021 und endet voraussichtlich am 09. Mai 2021. Die Ermittlung des/der GewinnersIn erfolgt nach Ermittlung des Investitionsdatums. Die GewinnerInnen werden mittels E-Mail und, oder Telefonisch über den Gewinn informiert. Kann der/die GewinnerIn innerhalb von 14 Tagen nach Ermittlung nicht erreicht werden, wird ein/e neue/r GewinnerIn per Zufallsziehung ermittelt.

Der Umtausch sowie die Barauszahlung des Gewinnes sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel „DIE WASNERIN“ jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu beenden, wenn technische oder rechtliche Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung nicht zulassen. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein bzw. werden, so wird der übrige Teil der Teilnahmebedingungen davon nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Datenschutz:

Der Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten sind der zero21 Funding Services GmbH ein wichtiges Anliegen. Die im Rahmen des  Gewinnspiels „DIE WASNERIN“ von den TeilnehmerInnen zur Verfügung gestellten Daten werden daher ausschließlich im Sinne der österreichischen und europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit der Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung einverstanden.

Verantwortung: Der Veranstalter ist gemäß DSGVO für die vorschriftsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinspiels verantwortlich. Der Veranstalter hat technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff zu schützen.

Datenverwendung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des/r TeilnehmerIn durch den Veranstalter dient der Durchführung Durchführung des Gewinnspiels: (i) Identifikation des/r TeilnehmerIn und (ii) Korrespondenz über den Gewinn bzw. Zusendung dessen.

Datenweitergabe: Ist ein Gewinn beim jeweiligen Produzenten oder Bereitstellers entgegenzunehmen, erfolgt eine Weitergabe des Namens sowie der E-Mail Adresse des/r GewinnerIn an diesen. Andernfalls werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Betroffenenrechte: Der/die TeilnehmerIn hat jederzeit das Recht Auskunft über die vom Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten und ihre Verarbeitung zu verlangen. Der/die TeilnehmerIn kann die Berichtigung von unvollständigen, fehlerhaften verlangen. Der/die TeilnehmerIn kann die Löschung seiner/ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Notwendigkeit, für die sie erhoben worden sind, weggefallen ist, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die Verarbeitung unverhältnismäßig in seine/ihre Schutzinteressen eingreift oder sich die Datenverarbeitung auf seine/ihre Einwilligung stützt, welche aber widerrufen wurde. Besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht, können die hiervon betroffenen Daten nicht gelöscht werden. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht eine Einschränkung der Verarbeitung seiner/ihrer Daten zu verlangen, wenn der/die TeilnehmerIn die Richtigkeit der Daten in Frage stellt, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden, nachdem der Zweck der Datenverarbeitung erloschen ist oder der/die TeilnehmerIn Widerspruch eingelegt hat. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht vom Veranstalter seine/ihre vom Veranstalter verarbeiteten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Der/die TeilnehmerIn hat das Recht gegen die Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen, sofern ein überwiegendes Schutzinteresse an seinen/ihren Daten vorliegt und die Datenverarbeitung nicht eine Notwendigkeit zur Wahrung des berechtigten Interesses des Veranstalters darstellt.



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