Crowdinvesting in Deutschland: einfach online in Firmen und Projekte investieren.

CONDA Crowdinvesting ist Ihre Möglichkeit, sich direkt am Erfolg von Startups und KMU zu beteiligen.

Was ist Crowdinvesting und wie funktioniert das Investment?

Crowdinvesting ist eine Form des Crowdfundings, bei der sich einzelne Anleger:innen (die „Crowd“) an der Finanzierung von Firmen beteiligen und von starken Renditepotenzialen profitieren. Dabei können Sie als Privatperson bereits ohne hohe finanzielle Rücklagen Geld in Projekte investieren, die ein enormes Wachstumspotential haben. Als private:r Investor:in bei CONDA ist Ihre Vermögensanlage bereits mit kleinen Geldsummen (ab 100 Euro) möglich.

Unsere Crowdinvesting Plattform bietet gebührenfreie Investments in Startups und KMU. Mit einem Eigenkapital-Investment beteiligen Sie sich am Wachstum von Investitionsobjekten, die Sie sich individuell zusammenstellen. Im Gegenzug erhalten Sie im Erfolgsfall Basis-Zinsen sowie eine Unternehmenswertbeteiligung bei Startups.

Welche Vorteile bietet Crowdinvesting für Investor:innen?

Crowdinvesting bietet Privatinvestor:innen eine Reihe von Vorteilen:

  • Keine Kosten oder Gebühren
  • Geringe Investitionssumme (ab 100 Euro)
  • Hohe Renditechance (zwischen 4 und 8%)
  • Große Projekt- und Unternehmensauswahl mit verschiedenen Schwerpunkten
  • Hohe Transparenz und Informationspflicht seitens der Unternehmen

Welche Schwerpunkte bietet CONDA für Crowdinvesting in Deutschland?

Unser Fokus ist die Finanzierung von Startups und KMU (Klein- und Mittelbetriebe).

Ob Startup oder KMU - jedes Beteiligungsmodell hat seine Vor- und Nachteile. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen das Portfolio - und damit auch Ihr Risiko - bestmöglich zu streuen.

Crowdinvesting Startup

Crowdinvesting Startup

 

Ein junges, innovatives Unternehmen, das sich im Wachstum befindet. Als Investor:in haben Sie hier ein etwas höheres Ausfallsrisiko - da das Unternehmen am Markt meist noch nicht etabliert ist. Dafür bekommen Sie jedoch auch einen höheren Basiszinssatz und profitieren außerdem von der Unternehmenswertbeteiligung. Die Basiszinsen, zusammen mit der Unternehmenswertbeteiligung, ergeben dann zusammen die ausgewiesene durchschnittlich erwartete Verzinsung.

  • Basis-Zinsen ab 4,5%
  • Wertsteigerungsbonus
  • Laufzeit ab 5 Jahren

Crowdinvesting KMU

Crowdinvesting KMU

 

KMU (Klein- und Mittelbetriebe) sind am Markt bereits etablierte Unternehmen mit Umsätzen bis 50 Mio. Euro/Jahr. Ein Investment in ein KMU ist tendenziell mit weniger Risiken verbunden, weshalb auch ein geringerer Zinssatz anfällt. Als Investor:in haben Sie jedenfalls gute Einblicke in die unternehmerischen Tätigkeiten und (auf Grund der verfügbaren Vorjahresberichte) in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

  • Basis-Zinsen ab 4%
  • mögliche Bonus-Zinsen
  • Laufzeit ab 3 Jahren

Ihr individuelles Portfolio: Ihre Investment-Strategie

Erstellen Sie sich mit kleinen Beträgen Ihr eigenes Investitions-Portfolio. Dabei entscheiden Sie selbst, in welche Branchen Sie investieren, welche Unternehmen Sie finanziell und wirtschaftlich unterstützen möchten und wie hoch die Rendite sein soll. Sie wissen, wo Ihr Geld hinfließt und können jederzeit Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen.

Vom kleinen Startup mit der Idee, die Welt zu verändern, bis hin zum bereits etablierten mittelständischen Unternehmen mit Millionenumsatz – mit der Crowdinvesting Plattform von CONDA in Deutschland haben Sie ein breites Spektrum an interessanten und erfolgsversprechenden Investmentchancen.

Gerne klären wir offene Fragen zu Crowdinvesting mit Ihnen persönlich. Vereinbaren Sie jetzt online einen Termin.

Unser Leitfaden für Ihr Investment

Sie brauchen Unterstützung bei der Auswahl der Crowdinvesting-Projekte? Wir haben einen Leitfaden zusammengestellt, der die persönliche Bewertung der Unternehmen erleichtern soll.

Die häufigsten Fragen zum Crowdinvesting von Investor:innen

Crowdinvesting allgemein

Crowdinvesting ist eine innovative Methode zur Kapitalbeschaffung von Unternehmen durch die Crowd: viele Personen (die „Crowd“) investieren kleinere Beträge in ein Unternehmen und erhalten dafür eine Verzinsung, eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen oder eine andere, vorherig abgestimmte mögliche Variante.

Auf CONDA können Sie bereits ab 100 Euro in erfolgversprechende Unternehmen investieren.
Mit Ihrem Investment beteiligen Sie sich am Wachstum Ihrer Investitionsprojekte und profitieren von attraktiven Basiszinsen zwischen 4,5% und 10%. Diese können jährlich oder auch quartalsweise ausgezahlt werden.

Bei einem Investment in ein Startup erhalten Sie außerdem eine Unternehmenswertbeteiligung. Bedeutet: Wenn das Unternehmen erfolgreich ist und dessen Wert steigt, profitieren Sie ebenfalls, entsprechend Ihrer Beteiligungshöhe, von der Wertsteigerung. Der Unternehmenswert wird jeweils am Laufzeitende ermittelt.

Crowdfunding (oder Schwarmfinanzierung) ist im Allgemeinen der Überbegriff für das Einsammeln von Geld aus der Crowd, über eine Plattform, die als Vermittler fungiert.

Beim Crowdfunding unterscheiden wir zwischen:

  • reward-basiertem Crowdfunding: Unterstützer:innen finanzieren ein Projekt und erhalten dafür ein Produkt, die Möglichkeit ein in Entwicklung steckendes Produkt vorzubestellen oder sonstige materielle oder immaterielle Gegenleistungen. Diese Art verstehen wir heute als das "Crowdfunding". Eine international bekannte Crowdfunding-Plattform ist zum Beispiel Kickstarter.
  • donation-basiertes Crowdfunding: dabei handelt es sich um klassisches Spenden. Viele Personen geben einem Unternehmen kleine Beträge und erwarten sich keine Gegenleistung.
  • equity-based Crowdfunding ist eine Art des Crowdinvesting. Da die Geldgeber:innen hier im Idealfall eine monetäre Gegenleistung erhalten, nämlich eine Beteiligung am Unternehmen, sprechen wir von Crowdinvesting.
  • lending-based Crowdfunding ist ebenfalls Crowdinvesting. Investor:innen leihen einem Unternehmen Geld und erhalten dafür zumindest feste Zinsen. Bonuszinsen, Unternehmenswertbeteiligungen sowie Prämien sind ebenfalls Gegenleistungen, die Investor:innen zusätzlich erhalten.

Durch Ihre Investition erhalten Sie Basiszinsen. Diese werden je nach Unternehmen jährlich oder halbjährlich ausgezahlt. Bei manchen Investments erhalten Sie auch erfolgsabhängige Bonuszinsen. Die meisten Unternehmen geben in den ersten Wochen der Crowdinvesting-Kampagne einen speziellen Early Bird Zins, der in der Regel sogar um 1% höher ist. Darum lohnt es sich ein:e Early Bird Investor:in zu sein! 😉

Bei einem Start-up Investment erhalten Sie zusätzlich eine sogenannte Unternehmenswertbeteiligung am Laufzeitende. Da ein Investment in ein Startup im Normalfall mit mehr Risiken verbunden ist, wird dieses dadurch belohnt.

Die Höhe der Zinsen, ob und bis wann es einen Early Bird Zinssatz gibt, die Vertragslaufzeit, sowie alle weiteren relevanten Informationen finden Sie jeweils auf der Projektseite in der rechten Spalte.

Außerdem bekommen Investor:innen Prämien, wie zum Beispiel Vergünstigungen, Goodies, Sondergenehmigungen, etc., vom jeweiligen Unternehmen. Auch diese sind auf der Projektseite beschrieben.

Lending-based Crowdinvesting (oder Crowdlending) bezeichnet das Aufnehmen eines Darlehens von den Crowdinvestor:innen. Dabei profitieren Crowdinvestor:innen in erster Linie von den Zinsen, die sie auf ihr eingesetztes Kapital erhalten. Den gesamten Darlehensbetrag erhalten sie am Ende der Laufzeit zurück.

Equity-based Crowdinvesting bedeutet, dass die Crowdinvestor:innen dem Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellen. Sie werden damit am Unternehmen beteiligt und tragen volles unternehmerisches Risiko. Diese Art des Crowdinvestings ist im deutschsprachigen Raum aufgrund des hohen Aufwands (große Anzahl an CrowdinvestorInnen als Gesellschafter:innen) nicht gängig.

CONDA hat ein Modell gewählt, das sich zwischen den beiden Formen bewegt: die Crowdinvestor:innen begeben ein partiarisches Nachrangdarlehen, was bedeutet, dass sie grundsätzlich eine laufende Verzinsung, und am Ende der Laufzeit, eine Erfolgsbeteiligung (Unternehmenswertbeteiligung) erhalten. Die Crowdinvestor:innen tragen damit einen Teil des unternehmerischen Risikos mit (Risiko beschränkt sich auf die getätigte Investitionssumme und es besteht keine Nachschusspflicht).

Für Unternehmen stellt sich diese Art des Kapitals ähnlich wie Mezzanine Kapital dar. Durch die Kriterien der Nachrangigkeit, der Erfolgsabhängigkeit und der Langfristigkeit im Unternehmen ist es wie wirtschaftliches Eigenkapital einzustufen, erhöht damit die Bonität des Unternehmens und ermöglicht die Hebelung kurz- bis mittelfristigen Fremdkapitals (z.B. durch Bankkredite).

Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich das Unternehmen zur Zahlung einer jährlichen Basis-Verzinsung auf Dauer der Laufzeit und die Zahlung einer Unternehmenswertbeteiligung (Unternehmenswertzins oder -bonus) zu Laufzeitende, der für die Crowdinvestor:innen den finanziell reizvolleren Anteil an dem Investment darstellt und das eingegangene Risiko rechtfertigt.

Bitte beachten Sie, dass es bei Crowdinvesting-Projekten, abhängig vom gewählten Beteiligungsmodell (Darlehensvertrag), Unterschiede geben kann. Die projektspezifischen Details für das jeweilige Crowdinvesting-Projekt sind auf der Projektseite unter „Details“ bzw. unter „Investitionsinfo“ zu finden.

Als Investor:in haben Sie Informationsrechte über den Stand des Unternehmens. Nach ihrem Investment erhalten Sie regelmäßige Updates sowie Erfolgsberichte per E-Mail. Durch die Beteiligung besitzen Sie als Investor:in keine Mitspracherechte, aber auch keine weiteren Pflichten.

Die Fundingschwelle definiert jenen Betrag, ab dem das Beteiligungsmodell umgesetzt wird. Wird die Fundingschwelle innerhalb der Zeichnungsfrist nicht erreicht, so wird der gesamte Zeichnungsbetrag wieder an die Investor:innen zurücküberwiesen. Für die Investor:innen entstehen in diesem Fall keine Kosten.

Das Fundinglimit definiert den maximalen Zeichnungsbetrag. Wird dieser erreicht, so wird das Projekt für die Zeichnung geschlossen.

Die Unternehmenswertbeteiligung ist Ihre Beteiligung am Unternehmenswert, und damit die erfolgsabhängige Komponente Ihres Investments. Ist das Projekt erfolgreich und der Wert des Unternehmens steigt, profitieren Sie am Ende der Laufzeit von dieser Wertsteigerung.

Das partiarische Darlehen hat eine vordefinierte Laufzeit, die Sie dem jeweiligen Darlehensvertrag entnehmen können. Bei Laufzeitende wird der Unternehmenswert auf eine von zwei Arten ermittelt: mittels Umsatz-Multiple oder Fachgutachten. Die Details zur Berechnung sind im jeweiligen Beteiligungsvertrag individuell festgelegt. Der jeweils höhere, und damit für die Investor:in bessere Wert, gilt als Berechnungsgrundlage. Die Investor:innen erhalten damit, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, ihren Anteil an der Unternehmenswertsteigerung: die Unternehmenswertbeteiligung.

Neben der Unternehmenswertbeteiligung am Ende der Laufzeit erhalten die Investor:innen jährlich einen laufenden Zins, den Basiszinssatz.

Die Fundingschwelle ist die Mindestsumme, die erreicht werden muss, damit das Investment zustande kommt. Sie richtet sich nach dem Kapitalbedarf des Unternehmens. Das Fundinglimit ist die Maximalsumme, die von allen Investor:innen kumuliert investiert werden kann.

Crowdinvesting über CONDA ist eine alternative Investitionsmöglichkeit in innovative Unternehmen. Sie sind damit am Unternehmenserfolg beteiligt und können an der Wertsteigerungen der Unternehmen, bereits ab einer sehr frühen Unternehmensphase, profitieren. Und das bereits ab einer Investitionssumme von EUR 100,00.

Außerdem können Sie die Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen und damit die Projekte der Zukunft, durch Ihr Feedback, aktiv mitgestalten. Ihr Risiko beschränkt sich dabei auf die getätigte Investitionssumme, es besteht keine Nachschusspflicht.

CONDA & Plattform

Unsere Plattform www.conda.de ist nach dem neuesten Stand der Technik aufgesetzt. Sämtliche Sicherheitseinrichtungen werden regelmäßig überprüft und gewartet. Datensicherheit ist natürlich ein großes Thema, daher messen wir dem Schutz der Daten auch eine besondere Bedeutung zu.

Alle Details finden Sie auch in unseren Datenschutzbestimmungen.

Wählen Sie dazu bitte einfach das Projekt aus, in das Sie investieren möchten und klicken Sie auf den Button „INVESTIEREN“. Um auf CONDA investieren zu können, müssen Sie auf der Plattform registriert und angemeldet sein. Sind Sie bereits registriert, dann klicken Sie nun auf "EINLOGGEN". Sind Sie noch nicht registriert, können Sie dies jetzt nachholen.

Start Investitionsprozess in 4 Schritten:

  1. Investitionsbetrag
    Geben Sie Ihren gewünschten Investitionsbetrag ab 100 Euro in das dafür vorgesehene Feld ein und bestätigen Sie die Eingabe mit einem Klick auf den grünen "Investieren"-Button.
    Sie können Ihren Investitionsbetrag aber auch über die Zusatzprämien-Rubrik (die Felder darunter) auswählen, sofern diese angeboten wird. Eine Zusatzprämie erhalten Sie immer zusätzlich zum Basiszinssatz und zur Erfolgsbeteiligung (z.B. Unternehmenswertbeteiligung).
  2. Information Investor:in
    Sie sehen nun Ihre persönlichen Daten. Wenn Sie nicht als natürliche Person, sondern mit Ihrem Unternehmen investieren wollen, klicken Sie jetzt auf den "Als Unternehmer"-Button.
  3. Verträge und Bestätigung
    Sie sehen nun eine Übersicht Ihrer Investition sowie alle Vertragsdaten zum Download. Wir senden Ihnen diese aber auch separat noch per E-Mail für Ihre Ablage zu.
    "Mein Name darf für Investments öffentlich angezeigt werden" - wenn Sie lieber anonym investieren, dann entfernen Sie bitte jetzt hier den Haken.
    Jetzt müssen Sie nur noch bestätigen, durch Anhaken des Feldes, dass Sie alle Risiken zur Kenntnis genommen haben und auf den grünen Button "Investition bestätigen" klicken.
  4. Zahlung
    Ihre Investition ist nun durchgeführt und Sie sehen die Bankdaten, auf die Sie Ihren Investitionsbetrag überweisen können.

Natürlich erhalten Sie alle Informationen auch nochmals per E-Mail und wir erinnern Sie, sollten Sie vergessen zu überweisen. 🙂

Bitte loggen Sie sich dazu mittels "Einloggen"-Button (rechts oben auf der Plattform) ein. Sind Sie eingeloggt, erscheint dort Ihr Name.

Um Ihre Daten zu ändern klicken Sie nun auf Ihren Namen und wählen "Kontoübersicht" aus. Sie sehen nun Ihre Profildaten, sowie auch Ihre Investments und Ihr Investorenwallet. Durch einen Klick auf die Bleistift-Symbole, können Sie nun Ihre Daten ändern und dies durch einen Klick auf den "Speichern"-Button bestätigen.

WICHTIG: Wenn Sie auf CONDA Investments tätigen möchten, müssen Sie sich identifizieren. Bitte laden Sie dafür eine gültige und gut lesbare Ausweiskopie (z.B. Reisepass) unter "Verifizierung" hoch.

Auf CONDA kann jeder ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz investieren. Für Investitionen aus anderen Ländern nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: team@conda.at oder team@conda.de.

Investitionen für Personen, die nicht die volle Geschäftsfähigkeit besitzen (Personen unter 18 Jahren), können über die gesetzlichen Vertreter erfolgen. In diesen Fall nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt mit uns auf.

Auf CONDA werden innovative, gewinnorientierte Unternehmen präsentiert, deren Produkte oder Dienstleistungen bereits einen potentiellen Mehrwert für die Crowdinvestor:innen selber darstellen.

CONDA legt dabei einen speziellen Fokus auf hochwertige, regionale Unternehmen. Das Angebot ist branchen-, technologie-, und konzeptübergreifend gestaltet (Startup; Franchise; Anlagen) wodurch jedem Investor und jeder Investorin die Möglichkeit zur Risikostreuung geboten wird.

Wir vermarkten unsere Plattform-Technologie als sogenannte White Label Lösung (mehr Informationen zu CONDA White Label) an Kund:innen, die selber Geld einsammeln möchten. Diese Projekte werden zum Teil auch auf CONDA veröffentlicht, jedoch immer mit dem Label „Co-Platzierung“ gekennzeichnet. Damit unsere Investor:innen volle Transparenz haben und auf einen Blick erkennen, wer hinter dem jeweiligen Projekt steht.

Selbstverständlich stehen wir unseren Investor:innen bei Fragen zu co-platzierten Projekten, oder für Hilfe bei Investments auf unseren Partner-Plattformen, jederzeit zur Verfügung!

Falls die Plattform einmal nicht mehr existieren sollte, werden alle Informationen dem Unternehmen übergeben. Darlehensverträge und Substanzgenussrechtsverträge sind unabhängig vom Fortbestand von CONDA gültig, da diese direkt zwischen Investor:innen und Unternehmen geschlossen werden.

Die Nutzung von CONDA sowie unserer Services ist für Investor:innen kostenlos.

Investieren & Investitionsprozess

Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Im Sinne der Risikostreuung sollten möglichst nur Geldbeträge investiert werden, die in näherer Zukunft auch liquide nicht benötigt bzw. zurückerwartet werden.

Die Beteiligung an einem Crowdinvesting-Projekt ist ein Risikoinvestment und kann im Worst Case, bei Insolvenz des Unternehmens, zu einem Totalverlust der Einlage führen. Das Risiko beschränkt sich jedoch auf die getätigte Investitionssumme und es besteht somit keine Nachschusspflicht. Um das Risiko zu minimieren, empfehlen wir eine Risikostreuung durch Investition in mehrere Projekte durchzuführen.

Insolvenzrisiko
Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit des Partners oder der Partnerin (Emittent:innen). Zahlungsunfähigkeit des Emittenten oder der Emittentin führt regelmäßig zu einem Totalverlust.

Totalverlustrisiko
Darunter versteht man das Risiko, dass ein Investment vollständig wertlos wird. Das Risiko des Totalverlustes bei Einzelinvestments ist dementsprechend höher.

Malversationsrisiko
Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es im Unternehmen der Partner:innen (z.B. der Emittent:innen) zu strafbaren Handlungen von Mitarbeiter:innen/Organen kommt. Diese können nie zur Gänze ausgeschlossen werden. Malversationen können die Gesellschaft des Partners oder der Partnerin mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz führen.

Klumpenrisiko
Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn man keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios vornimmt. Von einem Investment in nur wenige Titel ist daher abzuraten.

Erschwerte Übertragbarkeit von Veranlagungen
Darunter ist zu verstehen, dass die Investitionen nur unter besonderen Bedingungen übertragbar sind und dass es in der Regel keinen Kurswert gibt. Um das Risiko bestmöglich abzusichern, empfiehlt es sich in mehrere Projekte zu investieren. Damit werden einzelne Ausfälle von Unternehmen durch die höheren Renditen aus den anderen Unternehmen ausgeglichen.

Bei einem partiarischen Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Darlehensgeber:in (in unserem Fall der/die Crowdinvestor:in) dem/der Darlehensnehmer:in (einer Gesellschaft) Kapital zur Verfügung stellt und im Gegenzug Rückzahlungen und eine entsprechende Verzinsung erwartet. Dabei ist sie/er im Rang zwischen klassischen Fremdkapital- und Eigenkapitalgebern.

Partiarische Nachrangdarlehen unterscheiden sich von anderen Darlehen dadurch, dass die Verzinsung

  1. aus einem laufenden Zinssatz auf das eingesetzte Kapital und
  2. einer Beteiligung am Unternehmenserfolg in Form von Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung oder Beteiligung am Unternehmenswert, bestehen kann.

Am Ende der Laufzeit wird das investierte Kapital zurückbezahlt.

Nachrangdarlehen gewähren in der Regel keine Mitgliedschaftsrechte wie Stimmrecht, Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Anfechtungsrecht in Gesellschafterversammlungen. Außerdem sind Kapitalgeber:innen bei partiarischen Nachrangdarlehen nicht an Verlusten des Unternehmens beteiligt. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können an Dritte abgetreten werden. Die Gesellschaft führt Zahlungen jeweils nur soweit aus, soweit die Durchführung der jeweiligen Zahlung keine Insolvenz der Gesellschaft bewirkt und nicht zu einem Insolvenzgrund führt.

Partiarische Nachrangdarlehen beim Crowdinvesting über die CONDA Plattform
Unternehmen können auf der CONDA Plattform partiarische Nachrangdarlehen mit fixer Laufzeit zur Finanzierung von Unternehmen anbieten. Details zu Laufzeit, Zinssatz und die Rahmenbedingungen zur Teilnahme am Unternehmenserfolg sind auf der jeweiligen Projektseite bzw. im Vertrag zu finden.

Was bedeutet Nachrangigkeit?
Nachrangigkeit von Verbindlichkeiten bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zuerst Forderungen anderer Gläubiger:innen (wie Banken, Lieferant:innen, etc.) bedient werden. Für die/den Kapitalgeber:in bedeutet dies ein gesteigertes Risiko, welches in der Regel mit höheren Zinsen vergütet wird. Das Vorliegen von Nachrangigkeit soll von den Geldgeber:innen auf jeden Fall bei der persönlichen Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.

Die Investor:innen verpflichten sich gemäß § 67 Abs 3 Insolvenzordnung, dass sie Befriedigung ihrer Forderungen aus diesem Darlehensvertrag erst nach Beseitigung eines negativen Eigenkapitals (§ 225 Abs. 1 UGB) oder im Fall der Liquidation nach Befriedigung aller Gläubiger:innen begehren und dass wegen dieser Verbindlichkeiten kein Insolvenzverfahren eröffnet zu werden braucht. Zahlungen durch die Gesellschaft erfolgen daher nur, wenn ein positives Eigenkapital vorliegt und soweit die Auszahlung des jeweils fälligen Betrags keine Insolvenz der Gesellschaft bewirken würde; werden fällige Beträge aufgrund solcher Einschränkungen nicht ausbezahlt, erfolgt die Auszahlung jeweils zum nächstmöglichen Termin.

Startup Investment
Ein Startup ist ein junges, innovatives Unternehmen, das sich im Wachstum befindet. Als Investor:in haben Sie ein etwas höheres Ausfallsrisiko, da das Unternehmen am Markt meist noch nicht etabliert ist. Dafür erhalten Sie jedoch einen höheren Basiszinssatz und profitieren außerdem von der Unternehmenswertbeteiligung. Die Basiszinsen, zusammen mit der Unternehmenswertbeteiligung, ergeben dann die ausgewiesene durchschnittlich erwartete Verzinsung.

+ hohe Zinsen
+ hohe Wachstumschancen
- höheres Ausfallsrisiko

KMU Investment
Klein- und Mittelbetriebe sind am Markt bereits etablierte Unternehmen mit Umsätzen bis 50 Mio. Euro pro Jahr. Da ein Investment in ein KMU mit weniger Risiken verbunden ist, erhalten Sie einen geringeren Zinssatz. Sie haben als Investor:in jedoch bessere Einblicke in die unternehmerischen Tätigkeiten und (auf Grund der verfügbaren Vorjahresberichte) in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

+ geringeres Ausfallsrisiko als bei einem Startup
+ besserer Einblick in wirtschaftliche Lage des Unternehmen
- geringere Zinsen

Pro Emittent:in kann jede:r Investor:in auf CONDA.de zwischen EUR 100 und EUR 25.000 investieren. Größere Zeichnungsbeträge können von natürlichen Personen nicht investiert werden. Wenn ein:e Investor:in in mehrere Kampagnen eines Emittenten/einer Emittentin investiert, darf der Gesamtbetrag EUR 25.000 nicht übersteigen. Mehrfachinvestments sind addiert zu betrachten.

Grundsätzlich sind die Regelungen hinsichtlich der Investitionssummen abhängig vom Land, in dem das Crowdinvesting angeboten wird und vom Wohnsitz des Investors/der Investorin.

Im Rahmen des Investitionsprozesses muss – abhängig vom Investitionsbetrag – eine Selbstauskunft abgegeben werden.

Investition > EUR 1.000 <= EUR 10.000: Erklärung, dass Sie über frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mind. EUR 100.000 verfügen oder dass die Investition den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommes nicht übersteigt;

Investition > EUR 10.000 <= EUR 25.000: Erklärung, dass die Investition den zweifachen Betrag Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommes nicht übersteigt

Diese Betragsgrenzen gelten nicht für eine:n Investor:in, die/der eine Kapitalgesellschaft ist oder eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditist:innen gleichzeitig Gesellschafter:innen der GmbH oder an der Entscheidungsfindung der GmbH beteiligt sind, sofern die GmbH & Co. KG kein Investmentvermögen und keine Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ist.

Die Investition in ein junges Unternehmen – die das Kapital für den Aufbau benötigt – ist grundsätzlich ein langfristiges Investment. Das Ziel ist gemeinsam die bestmöglichen Voraussetzungen für den Erfolg des jungen Unternehmens zu schaffen.

Unter diesem Hintergrund sind im CONDA Beteiligungsmodell folgende Zahlungen vorgesehen:

Laufender Zins (Basiszinssatz)
Pro Beteiligungsmodell wird ein Basiszinssatz definiert aus dem sich der laufende Zins errechnet (Basiszinssatz x Investitionsbetrag). Investor:innen haben qualifiziert nachrangig Anspruch auf diesen Zins, was bedeutet, dass er dann ausgeschüttet wird, wenn (1) das EBITDA des Vorjahres nicht negativ ist, (2) das Eigenkapital des Unternehmens positiv ist und (3) der Fortbestand des Unternehmens nicht durch die Ausschüttung gefährdet wird.

Wenn eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der laufende Zins auf die nächste Periode, in der diese Voraussetzungen erfüllt werden, vorgetragen und mit dem Basiszinssatz verzinst.

Verkauf
Die Investor:innen können ihren Anteil an andere Crowdinvestor:innen verkaufen. Details siehe (Wie kann ich meine Anteile verkaufen?).

Laufzeitende (Unternehmenswertbeteiligung)
Das partiarische Darlehen hat eine vordefinierte Laufzeit, die Sie bitte dem jeweiligen Darlehensvertrag entnehmen. Bei Laufzeitende wird der Unternehmenswert mittels Umsatz-Multiple oder Fachgutachten ermittelt. Der jeweils höhere Wert gilt als Berechnungsgrundlage und die Investor:innen erhalten, entsprechend ihrer Beteiligungshöhe, ihren Anteil an der Unternehmenswertsteigerung.

Der Unternehmenswert nach der Zeichnungsfrist setzt sich aus dem Unternehmenswert vor der Beteiligungszeichnung und dem Kapital aus der Zeichnung zusammen. Da zum Ende der Zeichnungsfrist das gesamte Kapital des Unternehmens feststeht, kann erst zu diesem Zeitpunkt die genaue Beteiligungshöhe bestimmt werden.

Pro Crowdinvestor:in berechnet sich vereinfacht die Beteiligungshöhe nach folgender vereinfachten Formel*:

Zeichnungsbetrag / (gesamter Zeichnungsbetrag + Unternehmenswert vor Beteiligungszeichnung)

Die Bandbreiten der Beteiligungshöhe werden jeweils auf der Projektseite bekannt gegeben. Die Beteiligungshöhe kann sich jedoch im Lebenszyklus der Beteiligung verändern, insbesondere durch Kapitalerhöhungen, wenn zusätzliche Investor:innen Kapital dem Unternehmen zur Verfügung stellen.

*Die genaue Beteiligungshöhe berechnet sich auf der Basis einer im Darlehensvertrag oder Substanzgenussrecht definierten Nominale zum Stammkapital der Gesellschaft, die die vereinfachte Berechnung der Beteiligungshöhe widerspiegelt. Die genaue Höhe kann erst mit Ende der Zeichnungsfrist bekannt gegeben werden und kann sich auch über den Lebenszyklus des Unternehmens verändern.

Ein Anteil kann (beim Nachrangdarlehen jederzeit, beim Substanzgenussrecht jeweils zum Jahresende) an andere Investor:innen verkauft oder verschenkt werden.

  1. Die/der neue Crowdinvestor:in muss sich auf der CONDA-Plattform registrieren und ein Anleger:innenprofil erstellen.
  2. Die Übertragung muss CONDA per Email an team@conda.de oder team@conda.de mitgeteilt werden und wird dann auf der Plattform hinterlegt.

Informationen zur steuerrechtlichen Behandlung von Privatpersonen entnehmen Sie bitte diesem Dokument.

Als Investor:in müssen Sie das Investment per SEPA Überweisung (IBAN und BIC) auf das Projektkonto einzahlen.

Für die Überweisung werden durch CONDA keine Servicegebühren verrechnet.

Etwaige Bankspesen und Gebühren (z.B. Spesen der Hausbank) gehen zu Lasten der Auftraggeber:innen (der Investor:innen).

SEPA Überweisungen (ehemals EU-Standardüberweisung oder EU-Binnenüberweisung) im EU/EWR-Raum werden als EU-Binnenzahlung behandelt und fallen damit unter die EU-Preisverordnung. D.h Ihre SEPA Überweisung wird wie eine Inlandszahlung behandelt. Bei SEPA-Zahlungen aus Nicht-EU-Staaten kann es Gebühren geben (z.B. Schweiz). Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Bank.

Nach Erreichen der Fundingschwelle ist die Crowdinvesting-Kampagne jedenfalls erfolgreich. Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen die bereits getätigten (und bezahlten) Investitionen annehmen und das Kapital wird dem Unternehmen übergeben. Alle Investor:innen erhalten dazu eine Benachrichtigung per E-mail.

CONDA führt ein Investor:innen-Register aller Investor:innen, die in das jeweilige Unternehmen investiert haben.

Indem Sie Ihren Namen veröffentlichen, können Sie Ihre Unterstützung für das jeweilige Unternehmen kundtun und zeigen, dass Sie an das Projekt glauben. Dies kann wiederum Vertrauen bei anderen Investor:innen auslösen.

Wir sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche (§40 ff Bankwesengesetz) verpflichtet, die Identität der Investor:innen zu überprüfen. Ihre persönlichen Daten und die Kopie Ihres Passes werden benötigt, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Die Bankkonten, auf die die Gelder der Investor:innen eingehen, werden von Lemonway verwaltet. Lemonway ist der Zahlungsdienstleister, der die Gelder für die Projektträger:innen sammelt. Alle von Lemonway eröffneten Bankkonten werden bei Tier-One-Banken in Deutschland eröffnet. Daher haben die angegebenen Bankkonten die Abkürzung "DE" im IBAN.
Für Investor:innen hat es keine Auswirkung, dass die kontoführende Bank in Deutschland ansässig ist, da Überweisungen nach der SEPA-Verordnung im EU/EWR-Raum als EU-interne Zahlungen behandelt werden und somit unter die EU-Preisverordnung fallen. Das bedeutet, dass die SEPA-Überweisung wie eine inländische Zahlung behandelt wird und keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Ja, auch Unternehmen können direkt in Crowdinvesting-Projekte investieren. Hierfür sind nur einige zusätzliche Informationen notwendig, die Sie direkt im Investitionsprozess zur Verfügung stellen können. Gerne stehen Ihren unserer Mitarbeiter:innen bei Fragen zur Verfügung!

KYC steht für Know your Customer.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind wir verpflichtet, alle Investor:innen – unabhängig vom Investitionsbetrag – zu identifizieren.

Für Privatkund:innen benötigen wir hierfür eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises:

  • Reisepass (inklusive maschinenlesbaren Bereich) oder
  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite).

Falls als Unternehmen investiert wird, sind die Anforderungen höher. Hier sieht das Gesetz vor, dass „angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Eigentums- und Kontrollstruktur der Kund:innen zu verstehen“ und „der aufrechte Bestand, der Name, die Rechtsform, die Vertretungsbefugnis und der Sitz der juristischen Person“ jedenfalls zu überprüfen sind. Diese aufwendigen Formulierungen zielen auf eine zentrale Frage ab: Wem gehört’s / wer bestimmt? Um das herauszufinden sind folgende Unterlagen notwendig:

  • GmbH Firmenbuchauszug (nicht älter als 8 Wochen),
  • eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin,
  • eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) für jede/n Endbegünstigte/n, die/der mindestens 25% der Unternehmensanteile besitzt.

Bei Investitionen von Aktiengesellschaften:

  • Firmenbuchauszug (nicht älter als 8 Wochen),
  • weitere relevante Firmenbuchauszüge – Beteiligungen AG, eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) der gesetzlichen Vertreter:innen des Unternehmens,
  • eine gültige Ausweiskopie (Reisepass, Personalausweis, von diesem beide Seiten) für jede:n Endbegünstigte:n, die/der mindestens 25% der Unternehmensanteile besitzt.

Recht & Steuer

Als Investor:in haben Sie Informationsrechte über den Stand des Unternehmens. Nach Ihrem Investment erhalten Sie regelmäßige Updates sowie Erfolgsberichte vom jeweiligen Unternehmen - über die Plattform oder per Email.

Durch Ihre Beteiligung besitzen Sie als Investor:in keine Mitspracherechte aber auch keine weiteren Pflichten.

Bitte entnehmen Sie Informationen zur steuerrechtlichen Behandlung von Privatpersonen diesem Dokument.

Bitte beachten Sie, dass der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge dem/der jeweiligen Emittenten/Emittentin (dem Unternehmen in das Sie investiert haben), bevor eine (Zins-)Ausschüttung vorgenommen wird, erteilt werden muss.

Wenden Sie sich ggf. an eine:n Steuerberater:in, um abzuklären, ob dies auf Ihre persönliche Situation zutrifft.

Ist die/der Crowdinvestor:in ein/e Verbraucher:in, hat sie/er das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag der Annahme des Unternehmens, von der Investition zurückzutreten.

Macht sie/er von seinem/ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird CONDA den Zahlungsdienstleister Lemonway veranlassen, innerhalb von zehn Werktagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, den Investitionsbetrag an den/die CrowdinvestorIn zurückzuzahlen.

Erklärungen und Mitteilungen im Verhältnis zwischen CONDA und Crowdinvestor:innen haben schriftlich, per E-Mail an team@conda.de, zu erfolgen.