Was sind meine steuerrechtlichen Auswirkungen in der Schweiz?

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Bitte informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten. Dieser Hinweis stellt keine steuerliche Bera-tung dar. Für die Richtigkeit übernimmt CONDA trotz gewissenhafter Recherche keine Haftung.

Die laufenden Zinszahlungen und der Wertsteigerungsbonus unterliegen der Schweizer Einkommenssteuer und sind vom Investor in seine persönliche Einkommensteuererklärung mit aufzunehmen.

Deutsches Crowdinvesting Projekt
Die laufenden Zinsen und der Wertsteigerungsbonus unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % bezogen auf Kapitalertragsteuer). Die Steuer wird vom Projektunternehmen einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Zudem unterliegen die laufenden Zinszahlungen und der Wertsteigerungsbonus der Schweizer Einkommenssteuer und sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die deutsche Steuer wird aber grundsätzlich angerechnet, jedoch höchstens im Ausmaß der effektiven Schweizer Besteuerung (pauschale Steueranrechnung).


Österreichisches Crowdinvesting Projekt
Die laufenden Zinsen und der Wertsteigerungsbonus unterliegen der Schweizer Einkommensteuer und sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Für den Investor mit Wohnsitz in der Schweiz wird in Österreich keine Steuer einbehalten.

Bei der Übertragung eines österreichischen partiarischen Nachrangdarlehens kann gegebenenfalls eine Zessionsgebühr anfallen.


Übertragung eines partiarischen Nachrangdarlehens
Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an einem Crowdinvesting Projekt stellt beim privaten Investor einen steuerfreien Kapitalgewinn dar.


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