Was sind meine steuerrechtlichen Auswirkungen in Deutschland?

crowdfunding rechtliche auswirkungen

Bitte informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Pflichten. Dieser Hinweis stellt keine steuerliche Bera-tung dar. Für die Richtigkeit übernimmt CONDA trotz gewissenhafter Recherche keine Haftung.

Deutsches Crowdinvesting Projekt
Die laufenden Zinsen und der Wertsteigerungsbonus unterliegen der deutschen Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % bezogen auf Kapital-ertragsteuer), und werden von dem Projektunternehmen einbehalten und an das zuständige Finanz-amt abgeführt.


Österreichisches Crowdinvesting Projekt
Die laufenden Zinsen und der Wertsteigerungsbonus unterliegen der deutschen Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz) zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer und sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. Für den Investor mit Wohnsitz in Deutschland wird in Öster-reich keine Steuer einbehalten. Bei der Übertragung eines österreichischen partiarischen Nachrang-darlehens kann gegebenenfalls eine Zessionsgebühr anfallen.


Schweizer Crowdinvesting Projekt
Die laufenden Zinsen und der Wertsteigerungsbonus unterliegen der deutschen Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz) zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer und sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. In der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.


Übertragung eines partiarischen Nachrangdarlehens
Der Gewinn im Rahmen der Übertragung eines partiarischen Nachrangdarlehens unterliegt der deut-schen Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz) zzgl. Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer und ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.


Sparer-Pauschbetrag für deutsche Investoren
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag bei der Einkommensteuer in Bezug auf Kapitaleinkünfte in Höhe von EUR 801,00 (verheiratet: EUR 1.602,00) pro Kalenderjahr. Hat der Investor den Freibetrag bezogen auf die gesamten Kapitaleinkünfte nicht voll ausgeschöpft wird die gezahlte Kapitalertrag-steuer (Abgeltungsteuer) im Rahmen der Einkommensteuererklärung insoweit erstattet.


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